Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vielen Dank, dass Sie sich für ein Fahrzeug von Elb Camper entschieden haben!
Wir freuen uns, Ihnen gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines unserer Fahrzeuge zur Verfügung stellen zu dürfen.
§1 Anwendungsbereich
Die hier wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten im Rahmen von Mietverträgen zwischen
Niklas Kröpke eK (im Folgenden „Elb Camper“)
Süderquerweg 216
21037 Hamburg
und
Ihnen, den in § 2 bezeichneten Kunden.
§2 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Formvorschriften
(1) Die AGB gelten für Sie als Kunde von Elb Camper (im Folgenden „Mieter“), der für die Fahrzeugmiete und alle damit verbundenen Kosten zahlungspflichtig ist hinsichtlich aller Angebote, Mietverträge und sonstigen Leistungen aufgrund und im Zusammenhang mit Buchungen. Ferner für Sie als Fahrer und für jeden zusätzlichen Fahrer, der ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen und daher berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren.
(2) Die AGB finden ausschließlich gegenüber privaten Kunden (Verbrauchern) Anwendung. Für Zwecke dieser AGB ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. eine Bestätigung durch Elb Camper in Textform maßgebend. Im Übrigen werden abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters nicht anerkannt.
(4) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Campingfahrzeugen (im Folgenden „Fahrzeug/e“).
(5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Mieters in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.
§3 Anwendbares Recht, zwingende Verbraucherschutz-Vorschriften
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts, wenn
(a) Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder
(b) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
(2) Für den Fall, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei jedoch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.
§4 Anbieterkennzeichnung
Ihr Vertragspartner ist die Firma Elb Camper, Süderquerweg 216, D-21037 Hamburg.
Kontakt:
Tel.: +49 151 41292167
E-Mail:
§5 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung eines Fahrzeugs an den Mieter zu privaten Zwecken. Der Mieter gestaltet die bezweckte Fahrt und Unterkunft auf der Reise selbstständig und eigenverantwortlich. Elb Camper schuldet keine Reiseleistungen oder Gesamtheit von Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a-l BGB.
§6 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte und Leistungen (Miet-Fahrzeuge, Zubehör, Zusatzleistungen) im Online-Shop von Elb Camper stellt kein rechtlich bindendes Angebot seitens Elb Camper, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Erst durch Anklicken des Buttons „KOSTENPFLICHTIG BUCHEN“ geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch eine von Elb Camper ausdrückliche schriftliche Buchungsbestätigung zustande. Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
Bestellungen können grds. auch formlos per Post oder telefonisch abgegeben werden.
(2) Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und Elb Camper bei Fahrzeugübergabe vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahmeprotokoll.
§7 Speicherung des Vertragstextes
Elb Camper speichert den Vertragstext und sendet dem Mieter nach erfolgter Annahme eine Buchungszusammenfassung mit den Buchungsdetails und diesen AGB per E-Mail zu. Die vollständigen Vertragsbestimmungen können für eine Dauer von 5 Jahren ab Vertragsschluss bei Elb Camper angefordert werden.
§8 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
(1) Zur Durchführung und Abwicklung Ihrer Buchung benötigt Elb Camper vom Mieter die folgenden Daten:
– Vor- und Nachname
– E-Mail-Adresse – Postanschrift
– Zahlungsinformationen
– Fahrerlaubnis
Insofern dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage.
(2) Die vom Mieter mitgeteilten Daten verwendet Elb Camper ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, etwa zur Kommunikation und zur Zustellung von Rechnungen an die vom Mieter angegebene Adresse. Bei der Bezahlung per Überweisung verwendet Elb Camper auch Ihre Bankverbindungsdaten zur Zahlungsabwicklung.
(3) Elb Camper speichert Ihre Daten nur im Rahmen der steuer- und handelsrechtlichen Pflichten.
(4) Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
- Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, – die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen Elb Camper erforderlich ist, sofern nicht Ihre Interessen, Grundrechte oder Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen,
- für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
- dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit dem Mieter erforderlich ist.
(5) Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
(6) Alle Elb Camper Fahrzeuge sind mit einem GPS-Tracker ausgestattet, welcher für uns die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Der Mieter willigt ein, dass Elb Camper GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes sowie in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten nutzen. Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dienen ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeuge und unserer vertraglichen Rechte. Wir weisen darauf hin, dass Elb Camper aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.
(7) Die Fahrzeuge von Elb Camper sind mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. Elb Camper verfolgt mit dem Angebot dieser Informations- und Kommunikationssysteme nicht den Zweck, personenbezogene Daten der Mieter und Fahrer zu erheben. Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu löschen. In jedem Fahrzeug der Flotte befindet sich die Fahrzeug-Bedienungsanleitung, die die Anleitung zum Zurücksetzen der Informations- und Kommunikationssysteme auf Werkseinstellung beinhaltet.
§9 Widerrufsrecht
Nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr.9 BGB besteht für die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum auch bei Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kein Widerrufsrecht.
§10 Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche auf der Webseite von Elb Camper angegebenen Preise sind Endpreise und verstehen in Euro (€) inkl. MwSt. Eine detaillierte Auflistung der Preise für die Zusatzleistungen von Elb Camper sowie Bearbeitungsgebühren für schuldhafte Pflichtverletzungen des Mieters sind dem Menüpunkt „Preise“ zu entnehmen.
(2) Der Mietpreis richtet sich nach dem vereinbarten Mietzeitraum in Verbindung mit der Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die ausgewiesenen Mietpreise schließen Kfz-Steuern, die Prämie für den Basis-Versicherungsschutz und Schmierstoffe für die Antriebsaggregate ein. Weitere nutzungsabhängige Kosten, insbesondere Kosten für Kraftstoff, Adblue, Mautgebühren und Stellplatzgebühren, trägt der Mieter.
(3) Die maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs.
(4) Vorbehaltlich einer Zahlung per Überweisung (siehe § 9 Abs. 6 Nr. 3 dieser AGB) wird der Mietpreis unmittelbar mit Vertragsschluss in voller Höhe im Voraus fällig.
(5) Der Kunde hat spätestens 4 Tage vor Mietbeginn eine Kaution in Höhe von 500,- € an Elb Camper zu zahlen.
Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und Fahrzeuginneren gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe von 500€ hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Mieter auf dem Mietvertragsformular quittiert. Ohne die Hinterlegung der Kaution wird das Mietfahrzeug nicht ausgehändigt.
Bei der Fahrzeugübergabe zu Beginn der Mietzeit werden die bereits vorhandenen Beschädigungen am Mietfahrzeug schriftlich im Beisein des Mieters und eines Mitarbeiters von Elb Camper festgehalten. Siehe §12 (7).
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die Rückzahlung der Kaution innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Dies befreit den Mieter aber nicht von der Haftung für verdeckte oder versteckte Mängel oder Beschädigungen.
Bei einem Unfall mit Unfallgegner wird die Kaution inkl. fälligem Selbstbehalt des Mieters so lange von Elb Camper einbehalten bzw. eingefordert, bis die Schuldfrage eindeutig gerichtlich oder außergerichtlich geklärt ist.
Zusätzliche Gebühren oder Kosten (beispielsweise Sonderreinigungspauschalen) werden dem Mieter bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können. Falls zusätzliche Kosten entstehen, z. B. durch ein Bußgeld, oder wenn Schäden am Mietfahrzeug verursacht wurden, die bei Rückgabe festgestellt wurden, wird Elb Camper dem Mieter in diesem Fall diese und weitere administrative Kosten (zB. Kosten für die Schadenbearbeitung, Bearbeitungspauschale für Bußgelder) zu einem späteren Zeitpunkt berechnen, wenn Elb Camper von diesen Kosten Kenntnis erlangt hat.
Elb Camper ist berechtigt, die entsprechenden zusätzlichen Gebühren oder Kosten unmittelbar von der Kaution einzubehalten.
Einwendungen gegen diese Berechnung kann der Mieter innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schreibens, per E-Mail oder per Post vorbringen; dies gilt auch für den Nachweis, dass der Mieter nicht der Verursacher für das die Kosten oder
Gebühren auslösende Ereignis ist. Falls der Mieter nicht innerhalb dieser Frist reagiert, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt.
(6) Auf der Website von Elb Camper steht dem Mieter grundsätzlich die folgende Zahlungsart zur Verfügung:
- Vorkasse per Überweisung
Bei der Zahlungsart Vorkasse per Überweisung ist der Rechnungsbetrag im Voraus per Überweisung zu zahlen. Die Zahlung muss vor Mietbeginn spätestens 3 Werktage nach Vertragsabschluss auf dem Konto von Elb Camper eingegangen sein. Bei einer Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist ist Elb Camper zur Stornierung der Buchung berechtigt, ohne dass es einer gesonderten Fristsetzung bedarf. § 10 dieser AGB findet entsprechende Anwendung.
Elb Camper behält sich vor, die angebotenen Zahlungsarten und Zahlungsdienstleister jederzeit zu ändern.
(7) Rückerstattungen bei verspäteter Abholung oder vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen nicht, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Elb Camper durch eine anderweitige Vermietung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
(8) Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnung von Elb Camper in elektronischer Form erstellt wird, er keine Papierrechnung erhält und Elb Camper eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in dieser Form jederzeit widersprechen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen.
§11 Stornierung
(1) Der Mieter kann die Buchung bis 60 Tage vor dem Beginn des Mietverhältnisses kostenfrei stornieren. In diesem Fall werden sämtliche im Voraus an Elb Camper geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstattet.
(2) Bei einer Stornierung innerhalb von 59–31 Tagen vor dem Beginn des Mietverhältnisses berechnet Elb Camper eine Stornierungspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
(3) Bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor dem Beginn des Mietverhältnisses erfolgt keine Rückerstattung und es werden 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises berechnet.
(4) Im Falle einer Stornierung innerhalb von 59 Tagen vor dem Beginn des Mietverhältnisses, wird Elb Camper im Sinne des Mieters durch kurzfristige Neu-Vermietung des Fahrzeugs versuchen, den tatsächlich entstehenden Schaden geringer als die in den Absätzen 2 und 3 genannten Stornierungsgebühren zu gestalten und einen durch die ganz oder teilweise Neu-Vermietung entstehenden Restbetrag gegenüber den Stornierungsgebühren zu erstatten.
Einen Anspruch hierauf hat der Mieter nicht, ihm bleibt es jedoch nachgelassen, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden von Elb Camper niedriger ist als die in den Absätzen 2 und 3 erhobene Stornierungsgebühr. In diesem Fall ist lediglich der tatsächlich entstandene Schaden von dem Mieter zu ersetzen und ein verbleibender Restbetrag wird erstattet.
§12 Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs
(1) Das Fahrzeug ist innerhalb des vereinbarten Zeitfensters am vereinbarten Übergabeort zu übernehmen und innerhalb des vereinbarten Zeitfensters am vereinbarten Rückgabeort mit allem Zubehör zurückzugeben, sofern kein Hol- und Bringservice seitens des Mieters gebucht worden ist.
(2) Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
(3) Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Soweit der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt, werden die Kraftstoffkosten gegenüber dem Mieter unter Berücksichtigung des für Elb Camper erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwandes mit einer Pauschale pro Liter Kraftstoff gemäß der Preisliste von Elb Camper gesondert berechnet. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass Elb Camper nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.
(4) Die Fahrzeuge sind mit einem Vorrat an Gas ausgestattet, welcher im Mietpreis inklusive ist. Sollte der Mieter während der Reisedauer mehr Gas benötigen und Gaskartuschen, Gasflaschen und/oder Gasflaschenfüllungen kaufen, trägt er die Kosten hierfür in vollem Umfang selbst.
(5) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt mit entleerten Toiletten- und Wasserbehältern. Das Fahrzeug ist entsprechend mit entleerten Wassertanks und zusätzlich ausgespülten Toiletten Behältern zurückzugeben.
(6) Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, etwa nicht entleerten Toiletten Behältern, die eine Sonderreinigung erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung, etwa in Folge eines Verstoßes gegen das generelle Rauchverbot, zurückgegeben wird, oder wenn das Mitführen von Tieren ohne schriftliche zustimmung seitens Elb Camper erfolgt, berechnet Elb Camper eine Reinigungspauschale als pauschalierten Schadensersatz in Höhe des aus der aktuellen Preisliste von Elb Camper ersichtlichen Betrags, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Elb Camper nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Bei der Übergabe des Fahrzeugs an den/die Mieter werden Elb Camper und der Mieter ein beiderseits zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll ausfüllen, welches Bestandteil des Mietvertrages ist. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, im Zuge der Übergabe des Fahrzeugs Fotos von allen vier Seiten des Fahrzeugs (außen) aufzunehmen und diese auf Verlangen von Elb Camper nachzureichen.
(8) Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt in der Regel, ohne dass ein Mitarbeiter von Elb Camper anwesend ist. Elb Camper stellt dem Mieter sämtliche Informationen zur Verfügung, die er benötigt, um die Rückgabe ohne Mitarbeiter von Elb Camper durchzuführen. Der Mieter verpflichtet sich per Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll (S. 6), die Vorgaben zur Rückgabe des Fahrzeugs zu erfüllen.
Sowohl bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Anwesenheit eines Mitarbeiters von Elb Camper als auch bei der Rückgabe ohne einen Mitarbeiter von Elb Camper übernimmt der Mieter die Nachhaftung für nachweislich während seiner Mietzeit entstandene Schäden. Maßgeblich für die Meldung etwaiger Schäden durch Elb Camper ist der Zeitpunkt der Reinigung des Fahrzeugs durch Elb Camper, üblicherweise spätestens drei Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses (in Ausnahmefällen bis zu sieben Tage). Die Grundlage für den Nachweis eines neuen Schadens ist das Übergabeprotokoll. Stellt Elb Camper im Zuge der Reinigung einen Schaden fest, der gemäß Übergabeprotokoll bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht bestand, so haftet der Mieter für diesen Schaden.
Der Mieter verpflichtet sich außerdem, im Zuge der Rückgabe des Fahrzeugs Fotos von allen vier Seiten des Fahrzeugs (außen) aufzunehmen und diese auf Verlangen von Elb Camper einzureichen, sofern dies aufgrund eines neu festgestellten Schadens notwendig wird.
Hat der Mieter den so genannten „Hol- und Bringservice“ gebucht, so haftet er auch für jene Schäden, die Elb Camper ihm anzeigt und für die er nicht per Foto den Nachweis erbringen kann, dass diese im Moment der Rückgabe des Fahrzeugs an Elb Camper noch nicht bestanden haben.
(9) Im Fall der unverschuldeten verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter ist Elb Camper berechtigt eine Nutzungsentschädigung je angefangener Stunde von 50€ zu berechnen, außer der Mieter hat die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten, wofür der Mieter die Beweislast trägt. Die Maximalgebühr je 24 Stunden verspäteter Rückgabe beträgt 500€. Entsteht Elb Camper aufgrund einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden (z.B. entgangener Gewinn, Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters, Organisationsaufwand etc.), so behält sich Elb Camper vor, diese Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen.
§13 Mindestalter und vorzulegende Dokumente
(1) Jeder Fahrer des angemieteten Fahrzeugs muss zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens 6 Monaten in Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. Führerscheine müssen in jedem Fall im römischen Alphabet ausgestellt sein. Der Führerschein sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass des jeweiligen Fahrers sind bei der Abholung des Fahrzeugs im Original vorzulegen.
(2) Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird Elb Camper vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§14 Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter selbst und von den im Mietvertrag angegebenen 2.Fahrer/innen geführt werden. Der Mieter hat sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt der jeweilige Fahrer benannt werden kann und dass der Fahrer zu jeder Zeit über eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des Fahrzeugs verfügt.
§15 Nutzung des Fahrzeugs
(1) Das von Elb Camper überlassene Fahrzeug darf ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr zu privaten Zwecken genutzt werden.
(2) Die folgenden Nutzungsarten sind ausdrücklich untersagt:
– Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeder Art
– Nutzung des Fahrzeugs für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings
– Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
– Nutzung des Fahrzeugs zur gewerblichen Personenbeförderung
– Weitervermietung des Fahrzeugs
– Nutzung des Fahrzeugs zur Begehung von Straftaten
– Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
Gibt es Zweifel an der wahrheitsgemäßen Angabe des Zwecks und der Nutzung des Mietfahrzeuges behält sich Elb Camper vor, das Mietfahrzeug nicht auszuhändigen.
(3) In den Fahrzeugen von Elb Camper ist das Rauchen untersagt.
(4) Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch Elb Camper in dem überlassenen Fahrzeug mitgeführt werden.
§16 Pflichten des Mieters während der Mietzeit
(1) Der Mieter ist verpflichtet, das überlassene Fahrzeug schonend und fachgerecht unter Beachtung der Maße des Fahrzeugs, der Vorgaben der Betriebsanleitung des Herstellers, insbesondere im Hinblick auf den zu verwendenden Kraftstoff, und der gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln.
(2) Der Mieter ist verpflichtet Schmierstoffe, Wasserstand und Reifendruck während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls nach Wartungsvorgabe des Herstellers aufzufüllen. Ferner ist der Mieter verpflichtet, erforderliche Wartungsarbeiten und Kleinreparaturen (jeweils bis 150,- €) unverzüglich in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Bei größeren Reparaturen ist der Mieter verpflichtet, vor Erteilung des Reparaturauftrages eine Zustimmung von Elb Camper einzuholen. Erforderliche Kosten für Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten, die nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, werden dem Mieter von Elb Camper gegen Kostennachweis erstattet.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Rauchverbot während der gesamten Mietzeit einzuhalten und dies auch bei den Mitfahrern durchzusetzen.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, eine Änderung seiner zur Vertragsdurchführung erforderlichen persönlichen Daten (etwa Name, Anschrift, Bankverbindung) unverzüglich gegenüber Elb Camper anzuzeigen.
(5) Der Mieter ist verpflichtet, das überlassene Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und vor der unbefugten Wegnahme durch Dritte zu sichern.
§17 Versicherungsschutz
(1) Der im Mietpreis für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums enthaltene Basis-Versicherungsschutz für das Fahrzeug gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Millionen € und einer maximalen Deckungssumme je geschädigter Person von 12 Millionen €. Ferner besteht bei dem im Mietpreis enthaltenen Basis-Versicherungsschutz Teilkaskoversicherungsschutz mit einem Selbstbehalt i.H.v. 1000,- € und Vollkaskoversicherungsschutz mit einem Selbstbehalt i.H.v. 1.000,- €. Die Selbstbeteiligung für Glas- und Reifenschäden beläuft sich im enthaltenen Basis-Versicherungsschutz auf jeweils auf 1000,- €. Die Selbstbeteiligung für Elementarschäden beläuft sich im enthaltenen Basis-Versicherungsschutz auf jeweils auf 1500,- € . Die Selbstbeteiligung für eine Sicherstellung des Fahrzeuges im Ausland beläuft sich im enthaltenen Basis-Versicherungsschutz auf 2000,- €. Der enthaltene Basis-Versicherungsschutz umfasst bis zu 2 Fahrer. Der Versicherungsschutz ist auf Länder innerhalb der geographischen Grenzen Europas beschränkt. Schäden infolge von Vandalismus, Gewaltanwendung oder Fehlbedienung – insbesondere Schäden an der Markise oder dem Aufstelldach und Dachzelt – werden nicht durch einen maximalen Selbstbehalt begrenzt. Die Kosten zur Instandsetzung dieser Schäden muss der Mieter in voller Höhe tragen. Gleiches gilt für Schäden an der Inneneinrichtung und -Ausstattung des Fahrzeugs.
(2) Der Mieter hat die Möglichkeit den jeweiligen Selbstbehalt durch den gesonderten Abschluss eines Zusatzversicherungspakets (Basis oder Premium) auf 250€/Schadenfall zu verringern.
(3) Die Beschränkung der Haftung des Mieters bis zu dem Betrag des Selbstbehalts entfällt bei einem Verstoß des Fahrers gegen die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), insbesondere wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit, durch Ladegut am Fahrzeug, durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite und Durchfahrtshöhe, durch Überladung (zul. Gesamtgewicht), durch Fahren mit zu niedrigem Öl-/Wasserstand, durch Überdrehen des Motors oder durch Unfallflucht entstanden ist.
§18 Verhalten bei Diebstahl, Unfall oder sonstiger Beschädigung
(1) Jeder Diebstahl, Unfall oder sonstige Beschädigung ist unverzüglich (spätestens innerhalb von 48 Stunden) nach Eintritt des Schadenfalles telefonisch gegenüber Elb Camper zu melden.
(2) Bei jedem Unfall, auch bei einem Unfall ohne die Beteiligung Dritter, ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen, um den Hergang des Unfalls, Namen und Anschriften der Beteiligten, etwaige Zeugen des Unfalls, Versicherungsdaten der Beteiligten und Halter, Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich dokumentieren zu lassen. Der Mieter hat darauf hinzuwirken, dass ihm eine Abschrift der polizeilichen Unfallaufnahme sowie des Aktenzeichens erteilt wird. Dem Mieter ist es untersagt, sich vor Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme vom Unfallort zu entfernen.
(3) Dem Mieter ist es untersagt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen (etwa vorbehaltlose Zahlungen) vorzunehmen.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich den von Elb Camper bereitgestellten bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Vordruck des Europäischen Unfallberichts (inkl. einer Skizze zum Unfallhergang) zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und eine Abschrift hiervon innerhalb von 4 Werktagen an Elb Camper zu übermitteln.
§19 Fahrten ins Ausland
(1)Der Mieter ist berechtigt, das Fahrzeug innerhalb der Staaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Großbritannien, Island, Kroatien, Andorra, Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina und der Schweiz benutzt werden.
Ausgeschlossen sind insbesondere
Reisen in die Türkei, Tunesien, Russland, Marokko und alle anderen nicht EU-Länder sowie Kriegs und Risikogebiete.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt in das Ausland über abweichende gesetzliche Regelungen zur Nutzung von Fahrzeugen zu informieren. Bei Schadensfällen im Ausland ist der Mieter verpflichtet, die notwendigen Kosten der Schadenabwicklung zu verauslagen. Soweit es sich dabei um Kosten handelt, die von Elb Camper zu tragen sind, werden dem Mieter diese gegen Kostennachweis erstattet.
§20 Kündigung
(1) Während der vereinbarten Laufzeit des Mietvertrages ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Elb Camper zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen die in § 15 Abs. 2 dieser AGB aufgeführten Pflichten vor. Ersatzansprüche des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, Elb Camper auf Grund der Verletzung der Pflichten aus § 15 Abs. 2 dieser AGB durch den Mieter entsteht, bleibt unberührt.
(3) Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch Elb Camper ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an dem vereinbarten Rückgabeort an Elb Camper herauszugeben.
§21 Haftung des Mieters
(1) Soweit im Folgenden nichts Abweichendes vereinbart ist, haftet der Mieter und/oder der Fahrer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
(2) Der Mieter sowie die in den Schutzbereich der versicherungsvertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer haften bei Beschädigung des Fahrzeugs in Folge von Unfällen während der vereinbarten Mietzeit bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts.
- Die Beschränkung der Haftung bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts entfällt, sofern der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit oder Unfallflucht entstanden ist. Ungeachtet der vereinbarten Haftungsbeschränkung nimmt Elb Camper den Mieter im Falle der grob fahrlässigen Schadensherbeiführung durch den Mieter entsprechend einem in der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt.
- Die Beschränkung der Haftung bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts entfällt ferner im Fall der vorsätzlichen Verletzung einer den Mieter oder Fahrer treffenden Obliegenheit, insbesondere gemäß § 18 dieser AGB. Im Fall grober Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Obliegenheitsverletzung, ist Elb Camper berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt. Die vorstehenden beiden Sätze finden keine Anwendung, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht von Elb Camper ursächlich ist und die Obliegenheit nicht arglistig verletzt wurde.
- Brems‑, Betriebs‑, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. In diesen Fällen haftet der Mieter in vollem Umfang selbst.
- Die Beschränkung der Haftung bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts gilt nicht für sämtliche Teile des Campingausbaus (z.B. Möbel, Küchengeräte, Lampen etc.) der Fahrzeuge, sowie Zubehör, welches nicht zur Grundausstattung des Fahrzeugs gehört, insbesondere Markisen, Aufstelldächer, Dachzelte, etc.
(3) Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen.
(4) Der Mieter stellt Elb Camper von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen auf Grund von Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen gegenüber Elb Camper geltend machen.
(5) Der Mieter stellt Elb Camper von sämtlichen Mautgebühren, die er, der Fahrer oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen frei.
(6) Als Ausgleich für den Arbeitsaufwand von Elb Camper für die Bearbeitung von während der Mietzeit vom Mieter begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstiger Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen durch den Mieter, entsteht, behält sich Elb Camper vor die aus der aktuellen Preisliste von Elb Camper ersichtlichen Beträge als pauschalierten Schadensersatz zu berechnen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Elb Camper nur ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.
§22 Haftung von Elb Camper
(1) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von Elb Camper, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Mietgegenstandes gem. § 536a Abs. 1, 1. Fall BGB ist ausgeschlossen.
(2) Wir übernehmen keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Elb Camper, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
(3) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website von Elb Camper.
§23 Schlussbestimmungen, Hinweis zur Online-Streitbeilegung (ODR)
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, in Textform gefasst werden.
(2) Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch Elb Camper aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der Elb Camper in Hamburg.
(3) Wir weisen Sie darauf hin, dass neben dem ordentlichen Rechtsweg grundsätzlich auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 besteht. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und auf der von der Europäischen Kommission bereitgestellten Onlinestreitbeilegungsplattform (ODR) unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse der Fa. Elb Camper lautet: . Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet und nicht dazu bereit sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.